Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Fragen

Welche Aufgaben übernehmen hospizliche Einrichtungen?

Hospizliche Einrichtungen haben es sich zur Aufgabe gemacht, unheilbar Kranke in der letzten Lebensphase so zu versorgen, dass die Lebensqualität bis zum natürlichen Ende bestmöglich erhalten bleibt.

Der (geäußerte oder mutmaßliche) Wille des Kranken bestimmt alle pflegerischen und medizinischen Handlungen.

Was unterscheidet ein stationäres Hospiz von ambulanter Begleitung?

In ambulanten und stationär tätigen Einrichtungen erhalten Sterbende und ihre Angehörigen Begleitung, Beratung und medizinisch-pflegerische Versorgung. Stationäre Hospize sind eigenständige Einrichtungen mit höchstens 16 Betten und eigenem Personal und Konzept. Für die Betreuung von Kindern gibt es spezielle Kinderhospize. Eine ambulante hospizliche Begleitung erfolgt dagegen in der häuslichen Umgebung, im Krankenhaus oder Pflegeheim.

An wen richten sich die Angebote hospizlicher Begleitung?

Unsere Dienste sind für alle offen, ungeachtet von Glaube oder Kultur.

Was kostet es, Angebote in Anspruch zu nehmen? Wie werden die Leistungen finanziert?

Beratung und Vorsorge, Begleitung zu Hause und Trauerbegleitung sind kostenlos. Ein Teil des Finanzierungsbedarfs wird durch die Krankenkassen übernommen, der größere Teil durch Spenden und Mitgliedsbeiträge getragen.

Auch beim Aufenthalt im stationären Hospiz entstehen für Erkrankte und ihre Angehörigen keine Kosten. Die Kranken- und Pflegekassen tragen entsprechend einer gesetzlichen Regelung 95% des anerkannten Tagessatzes. Den Rest muss jedes Hospiz selbst aufbringen.

Wie sehen angemessene Rahmenbedingungen für ein Sterben in Würde aus?

Unser hospizlich geprägtes Menschenbild geht davon aus, dass der Mensch einen Wert an sich hat – unverfügbare Würde - unabhängig von allem, was er im sozialen Leben ist, leistet oder tut. Wir haben die große Sorge, dass die organisierte Sterbehilfe zu einer gesellschaftlichen Normalisierung der Suizidhilfe führt und sterbenskranke Menschen sich gedrängt fühlen, ihr Leben aktiv zu beenden. In ihrer besonderen Verletzlichkeit brauchen sie FürSorge im besten Sinne, zu der auch ein Einstellungswandel der Gesellschaft nötig ist.

Wir setzen uns daher für angemessene Rahmenbedingungen ein, die ein Sterben in Würde ermöglichen:

  • Aufklärung über bestehende Möglichkeiten der Palliativversorgung
  • Stärkung und Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung
  • Entwicklung einer umfassenden Sorgekultur
  • Schaffung gesetzlicher Regelungen, die den möglichen Gefahren organisierter Sterbehilfe begegnen

In diesem Sinne unterstützen wir die Position des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbandes (DHPV)

Beratung und Vorsorge

An wen richten sich Ihre Angebote und Leistungen ?

Unabhängig von einer Grunderkrankung sind wir Ihre Ansprechpartnerinnen, wenn Sie zu den Themen schwere Diagnose, Sterben, Tod und Trauer Beratung bzw. Begleitung suchen. Auch bei Fragen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, können Sie sich an uns wenden.

Ich habe eine chronische Erkrankung. Gelten Ihre Angebote zur Beratung für solche Erkrankungen?

Unsere Beratungsangebote gelten unabhängig von Ihrer Grunderkrankung. Es ist zum Beispiel hilfreich, bei Diagnose einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung frühzeitig unsere Leistungen kennenzulernen. So erfahren Sie, dass und welche Unterstützung Sie von uns erhalten können.

Welches ist der richtige Zeitpunkt, um Kontakt aufzunehmen?

Je besser Sie über Hospizarbeit und Palliativmedizin informiert sind und je mehr Beratung und Begleitung Sie im Verlauf der Erkrankung in Anspruch nehmen, umso besser ist Ihre Prognose. Patientinnen und Patienten verzichten bei guter Beratung häufig auf unnütze Therapien. Solche Entscheidungen haben oft einen positiven Einfluss auf die Lebensqualität.

Begleitung zuhause

Was unterscheidet ambulante Hospizbegleitung von einem Pflegedienst?

Ein Ambulanter Hospizdienst berät und unterstützt kostenlos und ohne Verordnung die ganze Familie und bei Bedarf auch nahestehende Personen im Sterbeprozess. Dabei geht es um psychosoziale Aspekte, um Gespräche über das Lebensende und um alle Anliegen, die damit in Verbindung stehen. Zu unserem Team gehören hauptamtliche Koordinatorinnen, alle mit einer Ausbildung zur Palliative Care Fachkraft, sowie qualifizierte ehrenamtliche BegleiterInnen, die auf Wunsch zu Besuchen kommen.

Pflegedienste übernehmen bei Bedarf Tätigkeiten wie Körperpflege, Medikamentengabe und Verbandswechsel oder Lagerung. Die Kosten werden von den Pflege- und Krankenkassen getragen.

Welcher Versorgungsbedarf muss erfüllt sein, um ambulante Begleitung anzufragen?

Es gibt keinen standardisierten Katalog an Voraussetzungen, die im Hinblick auf den körperlichen oder psychischen Zustand erfüllt sein müssen. Unsere Begleitung kann beginnen, wenn das Sterben zu einem zentralen Thema wird.

Wenn Sie in Bensheim, Einhausen, Heppenheim, Lautertal, Lorsch oder Zwingenberg wohnen, steht Ihnen unsere ambulante Begleitung offen. Sollte das nicht der Fall sein, helfen wir Ihnen bei der Suche nach passenden AnsprechpartnerInnen.

Begleitung stationär

Wer wird in einem stationären Hospiz aufgenommen?

Grundvoraussetzung für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz ist, dass Sie an einer Erkrankung leiden

  • die fortschreitend verläuft,
  • bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung notwendig oder erwünscht ist und
  • die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.

Eine palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgung kommt bei folgenden Krankheitsbildern in Betracht:

  • Krebserkrankungen
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
  • Erkrankung des Nervensystems
  • chronische Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankungen

Die Grundvoraussetzungen für die Aufnahme in ein stationäres Hospiz sind in der Rahmenvereinbarung nach § 39a Satz 4 SGB V festgelegt. Einen Auszug - insbesondere detaillierte Informationen zu den Aufnahmekriterien für ein stationäres Hospiz - finden Sie hier .

Wie werden Angehörige und nahestehende Personen einbezogen?

Im stationären Hospiz Bergstraße dürfen sich Angehörige rund um die Uhr aufhalten. Unser Wohnzimmer, Küche und auch der Raum der Stille können für Gespräche, zum Beisammensein oder als Rückzugsort genutzt werden. Es entspricht unserer Grundeinstellung, die Bedürfnisse der Angehörigen zu berücksichtigen, sie zu ermutigen und zu informieren.

Was ist der Unterschied zwischen einem Hospiz und einer Palliativstation?

In beiden Einrichtungen werden Schwerstkranke mit einer fortschreitenden Erkrankung in der Endphase aufgenommen, wenn sie einer besonderen Versorgung bedürfen.
In einer Palliativstation ist eine begrenzte Aufenthaltsdauer geplant und die Entlassung nach Hause oder in eine andere Einrichtung angestrebt. Dagegen verbleiben in einem Hospiz die Gäste in der Regel bis zu ihrem Lebensende.

Trauerbegleitung

Welche Arten der Trauerbegleitung bieten Sie an?

Unsere Trauerbegleitung umfasst Gesprächsangebote, Austausch und gemeinsames Erleben in Form von Einzelbegleitungen und unterschiedlichen Gruppenangeboten. Sie richtet sich an Erwachsene, Kinder und Jugendliche.

Wer darf Trauerbegleitung in Anspruch nehmen?

Unsere Angebote gelten für Menschen mit Wohnsitz in Bensheim, Einhausen, Heppenheim, Lautertal, Lorsch und Zwingenberg. Für andere Regionen unterstützen wir Ihre Suche nach passenden AnsprechpartnerInnen.

Was ist der richtige Zeitpunkt, um mit einer Trauerbegleitung zu beginnen?

Trauer ist sehr individuell, es gibt kein Richtig oder Falsch. Sie können mit Ihren Anliegen vor dem Tod, vor oder nach der Beisetzung zu uns kommen. Eine Begleitung beginnt meist erst einige Zeit später, dann wenn Sie das Gefühl haben, nicht mehr allein zurecht zu kommen.

Das Thema Sterbehilfe

Welche Haltung nehmen die Einrichtungen des Hospiz Bergstraße zur Sterbehilfe ein?

Seit über 25 Jahren beraten wir schwer kranke und sterbende Menschen und begleiten sie würdebewahrend bis zum Tod. Dazu gehören auch Menschen mit einem Sterbewunsch. Unsere Erfahrung ist, dass Sterbewunsch und Suizidwunsch (Selbsttötungswunsch) nicht gleichzusetzen sind.

Wir tun alles in unserer Macht Stehende, dass aus einem Sterbewunsch kein Selbsttötungswunsch wird. Unser Ziel ist es, das Leiden der Menschen durch palliative Pflege und Therapie und einfühlsame Begleitung zu lindern.

Im Umgang mit Menschen, die einen Sterbewunsch haben, zeigt sich oft, dass Sterbewunsch und Lebenswunsch nebeneinander bestehen und sich verändern können.

Ein Sterbewunsch steht oft für das Erleben von

  • Verlust der eigenen Würde und Autonomie
  •  Hilflosigkeit und Abhängigkeit
  •  belastenden Symptomen wie Schmerzen und Atemnot
  •  völliger Erschöpfung am Lebensende
  •  der Sorge, Angehörigen und der Umgebung eine Last zu sein.

Häufig ist es auch schon die Angst vor den genannten Umständen, die Menschen einen Sterbewunsch äußern lässt.

Ein Sterbewunsch verändert sich oft durch

  • die Erfahrung, ihn ansprechen zu können und gehört zu werden
  • gute palliative Versorgung
  • verlässliche Begleitung
  • würdevollen Umgang
  • die Unterstützung für die Angehörigen.

Menschen mit einem Sterbewunsch begegnen wir respektvoll als Gegenüber, das die verzweifelte Situation würdigt und die Not nicht kleinredet. Wir zeigen die Möglichkeiten der palliativen Medizin und Pflege zu Hause oder übernehmen diese im stationären Hospiz. Wir begleiten und unterstützen dabei auch die Angehörigen.

Zahlreiche Rückmeldungen von PatientInnen und ihren Angehörigen belegen, dass die letzte Lebensphase nicht nur Leid und Überforderung mit sich bringt, sondern ein tiefes Miteinander ermöglicht, was oft so bis dahin nicht erfahren werden konnte. Die letzte gemeinsame Zeit kann viel dazu beitragen, den Abschied und die Trauer annehmen und gut verarbeiten zu können.

Zusammen mit unserem Dachverband, dem Deutschen Hospiz- und PalliativVerband DHPV, setzen wir uns ein für ein größeres und noch mehr Menschen zugängliches Angebot einer guten hospizlichen und palliativen Versorgung. Vor Ort arbeiten wir in Netzwerken an einer kommunalen Sorgekultur, die ein gelingendes Miteinander in Krisen und am Lebensende fördert. Wir arbeiten mit an einer Zukunft, in der Menschen nicht die Selbsttötung als Auswegwählen müssen, weil sie sicher sind, in ihrer Not Menschen und Strukturen vorzufinden, die für sie da sind.

Weiterführende Informationsmöglichkeiten und Literatur

Wo kann man mehr über das Konzept der Hospizarbeit lesen?

  • Engelke, E. (2015): Die Wahrheit über das Sterben. Wie wir besser damit umgehen. Reinbek
  • Gronemeyer, R., Heller, A. (2014): In Ruhe sterben - Was wir uns wünschen und was die moderne Medizin nicht leisten kann. München
  • Heller, A., Pleschberger, S., Fink, M., Gronemeyer, R. (2013): Die Geschichte der Hospizbewegung in Deutschland. 2. Aufl. Ludwigsburg
  • Heller, B., Heller, A. (2013): Spiritualität und Spiritual Care. Orientierungen und Impulse. Bern
  • Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V., Bundesärztekammer (Hg.) (2013): Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, 6. Aufl., Berlin
  • Student, J.-C., Mühlum, A., Student, U. (Herbst 2016): Soziale Arbeit in Hospiz und Palliative Care. 3. Aufl. unter Mitarbeit von S. Goebel. UTB, München
  • Wegleitner, K., Heimerl, K., Heller, A. (Hg.) (2012): Zu Hause sterben - der Tod hält sich nicht an Dienstpläne. Ludwigsburg

Wo kann man sich informieren? Welche Verbände gibt es als Interessenvertretung für die Hospizarbeit?

Der Deutsche Hospiz- undPalliativVerband e.V. (DHPV) fungiert als Dachverband von über 1.000 Hospizvereinen und Palliativeinrichtungen mit mehr als 100.000 Menschen, die sich ehrenamtlich, bürgerschaftlich und hauptamtlich engagieren. Er vertritt die Belange schwerstkranker und sterbender Menschen und ist bundesweite Interessensvertretung der Hospizbewegung sowie der zahlreichen Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Deutschland. Gründungsmitglieder waren engagierte Ehrenamtliche und Hauptamtliche verschiedenster Professionen sowie VertreterInnen örtlicher Hospizvereine und stationärer Hospize. Heute ist der Verband anerkannter Partner im Gesundheitswesen und in der Politik, wenn es um die Belange schwerstkranker und sterbender Menschen geht.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband

  • fördert die Verbreitung und gesellschaftliche Verankerung der Hospizidee als ein Gesamtkonzept der Hospiz- und Palliativversorgung,
  • setzt sich für eine flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland ein,
  • ist die bundesweite Interessenvertretung der Hospizbewegung und Dachverband der Hospizinitiativen und Palliativeinrichtungen in Deutschland,
  • rückt die Themen Tod und Sterben als Teil des Lebens ins gesellschaftliche Bewusstsein,
  • ermöglicht und stärkt die Vernetzung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in der Hospizarbeit und Palliativversorgung aktiv sind,
  • setzt sich dafür ein, dass schwerstkranke und sterbende Menschen aktive Lebenshilfe erhalten.

Der HospizVerein Bergstraße ist Mitglied im Hospiz- und PalliativVerband Hessen e.V. (HPVH) und über diesen auch im Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV).

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