Förderung der Hospizarbeit für die Ewigkeit

Stiftungen dürfen nur die Erträge ihres Vermögens, zum Beispiel Zinsen und Mieteinnahmen, dem Stiftungsziel entsprechend verwenden. Niemals darf das Stiftungsvermögen selbst eingesetzt werden.

Auf den folgenden Seiten lesen Sie, wie Sie das Kapital der Hospiz-Stiftung Bergstraße erhöhen können und damit die Hospizarbeit im Kreis Bergstraße fördern: